Sixt

Stuttgart Vaihingen, Deutschland

Wegbeschreibung zum Mietschalter

Your way to SIXTThe SIXT branch is located approx. 5 walking minutes from the train station, to the right of "Waschwelt Süd". With public transportationSuburban train line S1, S2 or S3, exit at the stop "Stuttgart Vaihingen". Or: Underground line U1, U3 or U8, exit at the stop "Stuttgart Vaihingen". From motorway A8 direction Karlruhe/StuttgartUse the second lane from the right to take the S-Möhringen / S-Vaihingen / Leinfelden-Echterdingen exit. Keep right at the fork and use the right lane to follow the signs to S-Möhringen / S-Vaihingen. Then turn right and follow the north-south road for approx. 2 km. Then take the middle lane and turn left into Industriestrasse. The SIXT branch is on the left in front of the Waschwelt Süd. From motrway A8 direction Singen/Munich (junction Leonberg)Follow the A8 to the Stuttgart junction - follow the signs to S-Vaihingen and join the A831. Then turn right onto the main street. After 800 m turn into Krehlstrasse. Follow the road for approx. 500 m and then turn left onto Waldburgstrasse. After 400 m turn right onto Robert-Koch-Straße and then turn left onto Liebknechtstraße. After approx. 850 m this becomes Industriestrasse. The SIXT branch is located on the right-hand side behind the Waschwelt Süd.

Supplier details

Opening Hours
So.08:00 - 12:00
Mo.06:00 - 20:00
Di.06:00 - 20:00
Mi.06:00 - 20:00
Do.06:00 - 20:00
Fr.06:00 - 20:00
Sa.06:00 - 14:00

INFORMATIONEN ZU KAUTION UND ZAHLUNGSKARTE:-

AKZEPTIERT: American Express, Diners Club, Eurocard, Japanese Credit Bureau Credit Card, MasterCard (keine Prepaidkarte), Visa (kein Prepaid).

Für die Mietdauer wird Ihre Kreditkarte mit einer Kaution in Höhe von EUR 400 belastet. Diese Kaution dient als Garantie, die bei Beschädigung/Diebstahl des Fahrzeugs einbehalten wird. Wenn während der Mietzeit kein Diebstahl oder Schaden erfolgt, wird der Betrag wieder freigegeben. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Kaution nicht um den gesamten Selbstbehalt handelt. Diesen Betrag können Sie dem Abschnitt mit Informationen zum Vollkaskohaftungsausschluss entnehmen.

Ihre Kreditkarte muss bis zu sechs Monate nach Ende der Anmietung gültig sein.

NICHT AKZEPTIERT: Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

Virtuelle Zahlungskarten werden nicht akzeptiert.

Zur Vorabautorisierung/Belastung des Kautionsbetrags muss am Mietschalter eine auf den Vor- und Nachnamen des Hauptfahrers (keine Abkürzungen) ausgestellte Kreditkarte vorgelegt werden. Bitte halten Sie die PIN-Nummer(n) der vorgelegten Kreditkarte(n) bereit, da die Anbieter diese für die Abwicklung des Mietvertrags gegebenenfalls benötigen.

Wenn Sie keine gültige Kreditkarte vorweisen können, die Kreditkarte nicht ausreichend gedeckt oder nicht auf den Hauptfahrer ausgestellt ist, kann die Mietwagenagentur die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. In diesem Fall werden keinerlei Kosten rückerstattet.

An diesem Standort werden Debitkarten akzeptiert. Bedingungen zur Nutzung von Debitkarten: Die Karte muss auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellt sein. Es werden ausschließlich Debitkarten mit Mastercard- und VISA-Logo akzeptiert. Debitkarten müssen von einer Bank ausgestellt worden sein. Bitte beachten Sie: Der Kautionsbetrag wird über die Debitkarte abgebucht und es können Transaktionsgebühren anfallen. Bei der Zahlung mit Debitkarte liegt die maximale Mietdauer bei 28 Tagen. Prepaid- und elektronische Karten (Visa Electron) werden nicht akzeptiert.

Useful Information

Alter des Fahrers

23 bis 99 Jahre,

Alter von jungen Fahrern: 21 bis 22 Jahre, Gebühr 12.49 EUR pro Tag, enthält 19% Steuern

Kunden, die unter oder über der Altersbegrenzung liegen, können nur ein Auto mieten, wenn in diesem Abschnitt eine Gebühr für junge oder ältere Fahrer erwähnt wird. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr im Mietpreis inbegriffen ist und bei Ankunft am Mietschalter in der Landeswährung bezahlt werden muss.

Reisebeschränkungen

Grenzüberschreitende Vermietung und territoriale Beschränkungen

Territoriale Beschränkungen:

Die Fahrzeugauswahl kann Reisen auf bestimmte Länder einschränken. Zur Beschreibung dieser Zulassungsbeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.

Zone 1: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan

Zone 2: Kroatien, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Slowenien

Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder 2 sind.

Sport- und Luxusautos dürfen nur in Ländern der Zone 1 einfahren. Audi-, BMW-, Mercedes-Benz- und Volkswagen-Fahrzeuge bis Gruppe L*** dürfen nur in Länder der Zone 1 sowie Polen und Tschechien einfahren, während X***-Fahrzeuge nur in Länder der Zone 1 einfahren dürfen . Fahrzeuge aller anderen Marken dürfen nur in die Zonen 1 und 2 einfahren.

Lkw, Transporter, Großraumlimousinen und Kleinbusse aller Marken dürfen nur in den Zonen 1 und 2 gefahren werden.

Die Einreise in ein Land der Zone 3 ist nicht gestattet.

Der örtliche Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen zulässig. Schäden am Fahrzeug während der Überfahrt werden gemäß der im Mietvertrag gebuchten Absicherung gedeckt.

Bei Verstößen gegen grenzüberschreitende und territoriale Beschränkungen verlieren alle Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt nur der Schutz der Haftpflichtversicherung.

Gebühren bei Auslandsreisen:

Für alle Auslandsreisen wird eine Gebühr gemäß den oben genannten territorialen Beschränkungen erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Einwegmiete zusätzlich zur Einweggebühr berechnet.

- 4,86 EUR pro Tag

- 14,62 EUR pro Woche

- 24,36 EUR pro Monat